Schüco Registrierter Fachhändler KfW- & BAFA-Förderung prüfen
KfW · BAFA · BEG · Steuerbonus

KfW-Förderung für neue Fenster – BAFA, BEG & Förderbegleitung mit Energieberater

Sie suchen nach einer KfW-Förderung für neue Fenster? Je nach Vorhaben können unterschiedliche Programme von BAFA, KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude relevant sein – oder der Steuerbonus. Wir prüfen gemeinsam mit unserem Partner-Energieberater, welcher Weg zu Ihrem Haus passt, bevor Sie sich festlegen.

15 % BAFA-Zuschuss20 % SteuerbonusEnergieberater inklusiveStand 09/2026, geprüft
Drei Wege

Welche Förderung für welchen Fall

Der Begriff „KfW-Förderung Fenster“ meint in der Praxis drei verschiedene Programme. So unterscheiden sie sich.

Einzelmaßnahme · Fenstertausch

BAFA-Zuschuss (BEG EM)

15 % Zuschuss
  • Förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €)
  • Fenster Uw ≤ 0,95 W/m²K, Türen Ud ≤ 1,3 W/m²K
  • Energieeffizienz-Experte Pflicht – stellen wir
  • Antrag vor Auftrag, Auszahlung nach Fertigstellung
  • iSFP-Bonus 5 % seit 21.07.2026 nur für den Anteil über 30.000 €

Der Regelfall für den Fenstertausch im bewohnten Haus.

Komplettsanierung · Effizienzhaus

KfW-Kredit 261

bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Nur wenn das ganze Haus eine Effizienzhaus-Stufe erreicht
  • Tilgungszuschuss 5–15 % je nach Stufe (EH 40 / EH 55, seit Juli 2026 gesenkt)
  • Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung im Paket
  • Energieeffizienz-Experte erforderlich, Antrag vor Baubeginn über die Hausbank

Sinnvoll, wenn Fassade und Dach ohnehin gedämmt werden.

Alternative · ohne Antrag

Steuerbonus § 35c EStG

20 % über drei Jahre
  • 7 % + 7 % + 6 % der Kosten von der Einkommensteuer, max. 40.000 € je Objekt
  • Selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre
  • Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster – stellen wir aus
  • Kein Energieberater, kein Antrag – aber ausreichend Steuerlast nötig

Nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Ehrlich gesagt: Ob und in welcher Höhe Ihr Fenstertausch gefördert werden kann, hängt vom Gebäude, den geplanten Fenstern und dem zum Antragszeitpunkt gültigen Programm ab. Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich – zuletzt am 21. Juli 2026. Wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Angebot. Wir bewilligen keine Fördermittel; das tun BAFA, KfW und Finanzamt.
Rechenbeispiel

Was am Ende übrig bleibt

Ein Einfamilienhaus tauscht 16 Fenster und eine Terrassentür gegen Kömmerling 76 MD mit 3-fach-Glas (Uw 0,73) – förderfähige Kosten inklusive Montage 24.000 €.

Beispiel EinfamilienhausBAFA-Zuschuss (BEG EM)Steuerbonus § 35c EStG
Förderfähige Kosten Fenstertausch24.000 €24.000 €
Fördersatz15 %20 % (7 % / 7 % / 6 % auf drei Jahre)
Ergebnis3.600 € Zuschuss, ausgezahlt nach Abschluss4.800 € Steuerermäßigung: 1.680 € / 1.680 € / 1.440 €
VoraussetzungUw ≤ 0,95, Energieeffizienz-Experte, Antrag vor AuftragSelbstgenutzt, Gebäude > 10 Jahre, Fachunternehmer-Bescheinigung, Überweisung
Kombinierbarnicht mit § 35c für dieselbe Maßnahmenicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme

Beträge gerundet; der Steuerbonus wirkt nur, wenn entsprechend Einkommensteuer anfällt. Stand 20.09.2026, Quellen: BAFA-Merkblatt BEG EM (Juli 2026), § 35c EStG.

Weißes Wohnhaus mit Rollläden
Alles aus einer Hand

Sie müssen sich nicht allein durch Programme, Anforderungen und Nachweise kämpfen

So läuft ein gefördertes Fensterprojekt bei VK Systeme – mit unserem Partner-Energieberater, einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten.

  1. Beratung & FensterplanungWir schauen uns Haus und Fenster an und schlagen ein System vor, das die Förderanforderung (Uw ≤ 0,95) sicher erfüllt.
  2. EnergieberaterWir stellen den Kontakt her. Der Energieberater prüft die Förderfähigkeit, bewertet energetisch und übernimmt die technische Projektbeschreibung.
  3. Förderprüfung & AntragDer Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA); der Antrag geht vor Auftragserteilung ans BAFA.
  4. Aufmaß & AngebotSchriftliches Angebot mit System, Uw-Werten und allen Positionen – als Vertrag mit aufschiebender Bedingung bis zur Förderzusage.
  5. Bestellung & MontageNach der Zusage bestellen wir, montieren nach RAL und dokumentieren den Einbau.
  6. Nachweise & AbschlussRechnung, Fachunternehmer-Bescheinigung und Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieberater – der Zuschuss wird ausgezahlt.
Häufig gesucht

Förderung nach Bauteil

Fenster

Fenster & Fenstertüren

Uw ≤ 0,95 W/m²K. Alle 3-fach-verglasten Systeme von Kömmerling, GEALAN, Schüco und VEKA erfüllen das. Zum Fenstertausch

Türen

Haustüren

Ud ≤ 1,3 W/m²K – unsere Aluminium- und Kunststoff-Haustüren mit gedämmter Füllung liegen bei 0,8–1,1. Zu den Haustüren

Dach

Dachfenster

Uw ≤ 1,0 W/m²K – Roto-Klapp-Schwingfenster mit 3-fach-Glas erreichen das. Wir liefern und montieren sie mit Eindeckrahmen.

Sonnenschutz

Rollläden & Raffstores

Als sommerlicher Wärmeschutz im Rahmen einer Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig. Zum Sonnenschutz

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Gibt es eine KfW-Förderung für neue Fenster?

Für den reinen Fenstertausch als Einzelmaßnahme ist nicht die KfW, sondern das BAFA zuständig (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen): 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit. Die KfW fördert Fenster nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss). Umgangssprachlich wird beides „KfW-Förderung“ genannt – wir sortieren das für Sie.

Wie hoch ist der Zuschuss für Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten. Bei 24.000 € Fenstertausch sind das 3.600 €. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es seit 21. Juli 2026 zusätzlich 5 % – aber nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 €; die förderfähigen Kosten steigen dann auf 60.000 € je Wohneinheit.

Welche Fenster sind förderfähig?

Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K (Dachfenster 1,0), Außentüren mit Ud ≤ 1,3 W/m²K, fachgerecht nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut. Alle unsere 3-fach-verglasten Systeme erreichen das mit deutlicher Reserve (Uw 0,70–0,89). Der konkrete Wert für Ihr Element steht im Angebot.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss ja – die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. Wir arbeiten mit einem Partner-Energieberater zusammen, stellen den Kontakt her und koordinieren den Ablauf. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG reicht die Bescheinigung des Fachunternehmens – die stellen wir aus.

Muss die Förderung vor dem Auftrag beantragt werden?

Ja. Der Antrag beim BAFA muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vorher nur mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) geschlossen werden – genau so gestalten wir unseren Vertrag. Planung, Aufmaß und Energieberatung zählen nicht als Beginn.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Der Steuerbonus (20 % über drei Jahre, max. 40.000 €) ist interessant, wenn Sie kein Förderverfahren wollen oder die Frist verpasst haben – und setzt ausreichend Einkommensteuer voraus.

Gibt es Förderung für Rollläden, Raffstores oder Haustüren?

Haustüren ja (Ud ≤ 1,3 W/m²K, als Einzelmaßnahme Gebäudehülle). Außenliegender Sonnenschutz kann als sommerlicher Wärmeschutz gefördert werden, wenn er Teil einer Maßnahme an der Gebäudehülle ist. Unser Energieberater prüft, was im Einzelfall geht.

Quellen (geprüft 20.09.2026): BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen Gebäudehülle; KfW – Wohngebäude Kredit 261; § 35c EStG. Förderregeln ändern sich; verbindlich ist der Stand zum Antragszeitpunkt.

Förderung vor dem Auftrag prüfen

Nennen Sie uns Baujahr, Anzahl der Fenster und Ihren Ort – wir sagen Ihnen, welcher Weg realistisch ist, und bringen unseren Energieberater ins Spiel.

Kontakt

Fördercheck anfragen

Kurz das Vorhaben beschreiben – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, welche Förderung in Frage kommt, und vereinbaren das Aufmaß.

Anschrift
Am Gewerbepark 21
64823 Groß-Umstadt
Bürozeiten
Mo–Fr 08:30–13:30 Uhr
Beratungs- und Aufmaßtermine auch nachmittags und samstags nach Vereinbarung.

Angebot oder Fördercheck anfragen

Kurz beschreiben, was Sie vorhaben – wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

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