KfW-Förderung für neue Fenster – BAFA, BEG & Förderbegleitung mit Energieberater
Sie suchen nach einer KfW-Förderung für neue Fenster? Je nach Vorhaben können unterschiedliche Programme von BAFA, KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude relevant sein – oder der Steuerbonus. Wir prüfen gemeinsam mit unserem Partner-Energieberater, welcher Weg zu Ihrem Haus passt, bevor Sie sich festlegen.
Welche Förderung für welchen Fall
Der Begriff „KfW-Förderung Fenster“ meint in der Praxis drei verschiedene Programme. So unterscheiden sie sich.
BAFA-Zuschuss (BEG EM)
- Förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €)
- Fenster Uw ≤ 0,95 W/m²K, Türen Ud ≤ 1,3 W/m²K
- Energieeffizienz-Experte Pflicht – stellen wir
- Antrag vor Auftrag, Auszahlung nach Fertigstellung
- iSFP-Bonus 5 % seit 21.07.2026 nur für den Anteil über 30.000 €
Der Regelfall für den Fenstertausch im bewohnten Haus.
KfW-Kredit 261
- Nur wenn das ganze Haus eine Effizienzhaus-Stufe erreicht
- Tilgungszuschuss 5–15 % je nach Stufe (EH 40 / EH 55, seit Juli 2026 gesenkt)
- Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung im Paket
- Energieeffizienz-Experte erforderlich, Antrag vor Baubeginn über die Hausbank
Sinnvoll, wenn Fassade und Dach ohnehin gedämmt werden.
Steuerbonus § 35c EStG
- 7 % + 7 % + 6 % der Kosten von der Einkommensteuer, max. 40.000 € je Objekt
- Selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre
- Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster – stellen wir aus
- Kein Energieberater, kein Antrag – aber ausreichend Steuerlast nötig
Nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Was am Ende übrig bleibt
Ein Einfamilienhaus tauscht 16 Fenster und eine Terrassentür gegen Kömmerling 76 MD mit 3-fach-Glas (Uw 0,73) – förderfähige Kosten inklusive Montage 24.000 €.
| Beispiel Einfamilienhaus | BAFA-Zuschuss (BEG EM) | Steuerbonus § 35c EStG |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten Fenstertausch | 24.000 € | 24.000 € |
| Fördersatz | 15 % | 20 % (7 % / 7 % / 6 % auf drei Jahre) |
| Ergebnis | 3.600 € Zuschuss, ausgezahlt nach Abschluss | 4.800 € Steuerermäßigung: 1.680 € / 1.680 € / 1.440 € |
| Voraussetzung | Uw ≤ 0,95, Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Auftrag | Selbstgenutzt, Gebäude > 10 Jahre, Fachunternehmer-Bescheinigung, Überweisung |
| Kombinierbar | nicht mit § 35c für dieselbe Maßnahme | nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme |
Beträge gerundet; der Steuerbonus wirkt nur, wenn entsprechend Einkommensteuer anfällt. Stand 20.09.2026, Quellen: BAFA-Merkblatt BEG EM (Juli 2026), § 35c EStG.

Sie müssen sich nicht allein durch Programme, Anforderungen und Nachweise kämpfen
So läuft ein gefördertes Fensterprojekt bei VK Systeme – mit unserem Partner-Energieberater, einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
- Beratung & FensterplanungWir schauen uns Haus und Fenster an und schlagen ein System vor, das die Förderanforderung (Uw ≤ 0,95) sicher erfüllt.
- EnergieberaterWir stellen den Kontakt her. Der Energieberater prüft die Förderfähigkeit, bewertet energetisch und übernimmt die technische Projektbeschreibung.
- Förderprüfung & AntragDer Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA); der Antrag geht vor Auftragserteilung ans BAFA.
- Aufmaß & AngebotSchriftliches Angebot mit System, Uw-Werten und allen Positionen – als Vertrag mit aufschiebender Bedingung bis zur Förderzusage.
- Bestellung & MontageNach der Zusage bestellen wir, montieren nach RAL und dokumentieren den Einbau.
- Nachweise & AbschlussRechnung, Fachunternehmer-Bescheinigung und Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieberater – der Zuschuss wird ausgezahlt.
Förderung nach Bauteil
Fenster & Fenstertüren
Uw ≤ 0,95 W/m²K. Alle 3-fach-verglasten Systeme von Kömmerling, GEALAN, Schüco und VEKA erfüllen das. Zum Fenstertausch
Haustüren
Ud ≤ 1,3 W/m²K – unsere Aluminium- und Kunststoff-Haustüren mit gedämmter Füllung liegen bei 0,8–1,1. Zu den Haustüren
Dachfenster
Uw ≤ 1,0 W/m²K – Roto-Klapp-Schwingfenster mit 3-fach-Glas erreichen das. Wir liefern und montieren sie mit Eindeckrahmen.
Rollläden & Raffstores
Als sommerlicher Wärmeschutz im Rahmen einer Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig. Zum Sonnenschutz
Fragen zur Förderung
Gibt es eine KfW-Förderung für neue Fenster?
Für den reinen Fenstertausch als Einzelmaßnahme ist nicht die KfW, sondern das BAFA zuständig (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen): 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit. Die KfW fördert Fenster nur im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss). Umgangssprachlich wird beides „KfW-Förderung“ genannt – wir sortieren das für Sie.
Wie hoch ist der Zuschuss für Fenster?
15 % der förderfähigen Kosten. Bei 24.000 € Fenstertausch sind das 3.600 €. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es seit 21. Juli 2026 zusätzlich 5 % – aber nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 €; die förderfähigen Kosten steigen dann auf 60.000 € je Wohneinheit.
Welche Fenster sind förderfähig?
Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K (Dachfenster 1,0), Außentüren mit Ud ≤ 1,3 W/m²K, fachgerecht nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut. Alle unsere 3-fach-verglasten Systeme erreichen das mit deutlicher Reserve (Uw 0,70–0,89). Der konkrete Wert für Ihr Element steht im Angebot.
Brauche ich einen Energieberater?
Für den BAFA-Zuschuss ja – die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. Wir arbeiten mit einem Partner-Energieberater zusammen, stellen den Kontakt her und koordinieren den Ablauf. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG reicht die Bescheinigung des Fachunternehmens – die stellen wir aus.
Muss die Förderung vor dem Auftrag beantragt werden?
Ja. Der Antrag beim BAFA muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vorher nur mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) geschlossen werden – genau so gestalten wir unseren Vertrag. Planung, Aufmaß und Energieberatung zählen nicht als Beginn.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Der Steuerbonus (20 % über drei Jahre, max. 40.000 €) ist interessant, wenn Sie kein Förderverfahren wollen oder die Frist verpasst haben – und setzt ausreichend Einkommensteuer voraus.
Gibt es Förderung für Rollläden, Raffstores oder Haustüren?
Haustüren ja (Ud ≤ 1,3 W/m²K, als Einzelmaßnahme Gebäudehülle). Außenliegender Sonnenschutz kann als sommerlicher Wärmeschutz gefördert werden, wenn er Teil einer Maßnahme an der Gebäudehülle ist. Unser Energieberater prüft, was im Einzelfall geht.
Quellen (geprüft 20.09.2026): BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen Gebäudehülle; KfW – Wohngebäude Kredit 261; § 35c EStG. Förderregeln ändern sich; verbindlich ist der Stand zum Antragszeitpunkt.
Förderung vor dem Auftrag prüfen
Nennen Sie uns Baujahr, Anzahl der Fenster und Ihren Ort – wir sagen Ihnen, welcher Weg realistisch ist, und bringen unseren Energieberater ins Spiel.
Fördercheck anfragen
Kurz das Vorhaben beschreiben – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, welche Förderung in Frage kommt, und vereinbaren das Aufmaß.
64823 Groß-Umstadt
Angebot oder Fördercheck anfragen
Kurz beschreiben, was Sie vorhaben – wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

